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    Brancheneinträge im Internet – seriöse und unseriöse Anbieter unterscheiden

    In einem entsprechenden Artikel bestätigt die Handwerkskammer Reutlingen die Beliebtheit von Brancheneinträgen als Informations- und Werbeplattform. Zitat:

    „Branchenbucheinträge sind eine attraktive Werbeform – in gedruckter Form und längst auch im Internet.“

    Wie in vielen anderen Branchen, gibt es auch im Bereich der Internetbranchenbücher leider „schwarze Schafe“. Manchmal ist in diesem Zusammenhang von „Branchenbuchabzocke“, „Adressbuchschwindel“, „Gewerberegisterbetrug“, „Firmenregisterbetrug“ oder einfach „dubiosen Angeboten“ die Rede.

    Gewerbetreibende können anhand unterschiedlicher Indizien in den meisten Fällen recht eindeutig bewerten, ob es sich um einen seriösen oder unseriösen Anbieter handelt. In dem erwähnten Artikel der Handwerkskammer wird beispielsweise eine klassische Vorgehensweise beschrieben, bei der unaufgefordert E-Mails versendet werden (was an sich schon einen Verstoß darstellt), in denen Gewerbetreibende dazu aufgefordert werden, die elektronisch übermittelten Daten zu prüfen und anschließend gewünschte Korrekturen per Telefax an den Anbieter zu senden. Der „Auftragnehmer & Verlagspartner“ hat im beschriebenen Fall seinen Firmensitz auf den Marshallinseln (vormals in Thailand) und der Gerichtsstand ist Prag (Tschechische Republik). Bei dem Anbieter selbst handelt es sich um eine Holding Ltd. mit Sitz im mittelamerikanischen Belize, wobei der Betrieb wiederum mit zwei Ltd. auf den Seychellen kooperiert.

    Des Weiteren wird der Hinweis gegeben, dass unseriöse Anbieter in der Regel die Ähnlichkeit mit bekannten Marken und Designs nachahmen (z.B. der „Gelben Seiten“), um mit diesen verwechselt zu werden. In diesen Bereich fällt auch die Vorgehensweise, sich den Anschein eines behördlichen Verzeichnisses zu geben, etwa eines amtlichen Gewerberegisters.

    Ähnliche Informationen finden sich in einem Artikel auf der Internetpräsenz „Gewerbe-Profi“ der Mirko Bubig GmbH.
    Als entscheidender und gemeinsamer Faktor der unseriösen Angebote wird genannt, dass für den jeweiligen Adressaten auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Abermals werden auch hier die Anlehnung von Namen und Designs an Angebote bekannter Anbieter oder das Gewerberegister als Indizien für eine mögliche „Branchenbuchabzocke“ genannt. Gleiches gilt für das unaufgeforderte Senden von Formularen per Post oder Fax.

    (An dieser Stelle möchten wir auch auf eine Liste mit Namen von „Abzockfirmen“ verweisen, die der Bundesanzeiger Verlag auf seiner Webseite veröffentlicht hat.)

    Des Weiteren werden zwei „Maschen“ als typische Vorgehensweisen beschrieben. Zum einen geht es um die Zusendung von Formularen, die einen behördlichen Charakter vermitteln und zum Beispiel den Schreiben von Ordnungs- und Gewerbeämtern oder auch vom Finanzamt ähneln sollen. Dies kann u.A. Papier und Briefumschlag, Schriftart, Zeichen, Siegel und Codes betreffen.
    Der Text der Schreiben ist in den meisten Fällen klein gedruckt und kompliziert formuliert worden, sodass die ggf. anfallenden Kosten leicht übersehen werden können. Ein schriftlicher Vertrag kommt zustande, sobald das jeweilige Formular unterschrieben und an den Absender zurückgesendet wird. Der Autor weist zurecht darauf hin, dass „kein seriöser Anbieter die Kosten und die Leistungsbeschreibung seines Angebotes derart verstecken“ würde.
    Zudem wird vermutet, dass die übermittelten Firmendaten bewusst verfälscht werden, um Gewerbetreibende dazu zu verleiten, diese zu korrigieren. Im Zuge dessen würde oftmals ungewollt ein Vertrag angenommen, obwohl eigentlich nur beabsichtigt war, nicht mit falschen Adress- und/oder Kontaktdaten in dem vermeintlich behördlichen (oder sonstigen öffentlichen) Verzeichnis geführt zu werden.

    Bei der zweiten Variante wird „die telefonische Vertragsfalle“ thematisiert. Es wird beschrieben, dass die Anrufer sich nicht mit ihrem korrekten Namen melden und am Telefon suggerieren, sie wollen ein bestehendes und bereits kostenpflichtiges Vertragsverhältnis verlängern. Wochen später komme dann oftmals eine vierstellige Rechnung von einem Verzeichnis, dass bewusst einen ähnlichen Namen wie der Marktführer trage.
    In einer weiteren Variation wird berichtet, dass der Anrufer unter falschem Namen von einem kostenlosen Eintrag in ein Branchenbuch spricht, der nun kostenpflichtig würde, ohne dass überhaupt ein entsprechender Eintrag bestanden hat.
    Bei der dritten beschrieben Vorgehensweise geht es um eine angeblich versäumte Kündigungsfrist. Dabei wird ein nicht existierendes bestehendes Vertragsverhältnis vorgetäuscht, welches sich verlängert habe, da keine Kündigung ausgesprochen wurde. Es wird angeboten den vorhandenen Eintrag in einen Standardeintrag umzuwandeln, der günstiger sei.
    Bei einer weiteren dargestellten Methode werden die gerade angesprochen Techniken als Aufhänger für ein weiteres Telefonat genutzt. Es wird vom Autor des Artikels gemutmaßt, dass dieses Gespräch möglicherweise nur zustande kommt, weil der Unternehmer zuvor Informationsmaterial erbeten hat. Durch geschickte Fragestellungen würde in dem Gespräch die Bestätigung des Auftrags erschlichenen.
    Im weiteren Verlauf wird auf „besonders kriminell“ agierende Betreiber von Branchenregistern hingewiesen, die nachträgliche Veränderungen von Aufzeichnungen vornähmen.

    Die verschiedenen Methoden werden berechtigterweise in den verschiedenen Artikeln angeprangert und sind selbstverständlich schädlich für den Ruf der gesamten Branche. Entsprechende Unternehmen werden häufig von Gerichten verurteilt, was vermutlich ein Grund für die starke Fluktuation unter den unseriösen Anbietern ist.

    Wie erkenne ich einen seriösen Anbieter?

    Seriöse Anbieter von Firmenverzeichnissen im Internet können sich durch folgende Punkte auszeichnen:

    • langjährige Geschäftstätigkeit
    • Firmensitz in Deutschland bzw. im deutschsprachigen Raum
    • Gerichtsstand in Deutschland bzw. im deutschsprachigen Raum
    • keine häufig wechselnden Firmenstandorte
    • keine Verwendung von „Strohmännern“, z.B. als Geschäftsführer
    • Mitarbeiter melden sich mit ihren richtigen Namen
    • keine Ähnlichkeit der Verzeichnisse zu bekannten Branchenführern
    • Versendung von E-Mails und Faxen nur nach Absprache
    • angesprochene Brancheneinträge und Verträge existieren tatsächlich
    • deutliche Kommunikation der offerierten Leistungen und ggf. anfallenden Kosten
    • insgesamt eine transparente Geschäftstätigkeit

    Wie erkenne ich einen unseriösen Anbieter?

    Unseriöse Anbieter können Unternehmer in der Regel schnell erkennen, da viele der folgenden Aspekte auf sie zutreffen:

    • nur ein kurzes Bestehen der Firma
    • Firmensitz und Gerichtsstand auf einer exotischen Insel oder dergleichen
    • häufig wechselnder Firmensitz
    • „Strohmänner“ werden als Geschäftsführer eingesetzt
    • Mitarbeiter melden sich unter falschem Namen
    • Verzeichnisse werden so benannt, dass eine Verwechselung mit bekannten Anbietern begünstigt wird
    • E-Mails, Faxe und/oder Rechnungen werden unaufgefordert versendet
    • es werden Einträge und Verträge erwähnt, die nicht existieren
    • entstehende Kosten werden versteckt und nur verklausuliert angesprochen
    • insgesamt ein intransparentes Geschäftsgebaren

    Auf die UPA Verlags GmbH treffen sämtliche Punkte eines seriösen Anbieters selbstverständlich ohne Ausnahme zu. Im Umkehrschluss ist auch keines der aufgeführten Merkmale eines unseriösen Unternehmens zu finden.

    Leider sieht sich die UPA Verlags GmbH dennoch immer wieder Anschuldigungen ausgesetzt, die nicht den Tatsachen entsprechen und sogar manche Anwaltskanzleien fühlen sich dazu berufen, die eindeutig falschen Vorwürfe wiederzugeben.

    Dies liegt vermutlich auch daran, dass sich auf diese Weise der Umsatz der Kanzleien ohne großen Arbeitsaufwand steigern lässt, da sie oftmals eine außergerichtliche Vertretung zum Pauschalpreis anbieten. Die erbrachte Leistung beschränkt sich dann anscheinend in der Regel darauf, ein kopiertes Standard-Formular zu versenden.
    Manche Anwälte regen Ihre Klienten sogar dazu an, ein Gerichtsverfahren anzustreben, obwohl diese in der überwältigenden Mehrheit der Fälle aussichtslos sind – dies allerdings zulasten der Kläger, da die betreffenden Kanzleien in jedem Fall ihr Honorar erhalten.

    Auszüge der Begründung eines exemplarischen Gerichtsurteils finden Sie hier.

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