Die Redakteure der Internetpräsenzen www.verbraucherabzocke.info, rechtundgerechtigkeit.de und bauernfaenger.info unterstellen
der UPA Verlags GmbH und ihren Mitarbeitern verschiedene betrügerische
Aktivitäten. Mit dieser Gegendarstellung wollen wir die Haltlosigkeit dieser Vorwürfe
aufzeigen und erwirken, dass die Berichterstattung auf verbraucherabzocke.info, rechtundgerechtigkeit.de und bauernfaenger.info
der Realität angepasst wird.
Kernthese gegen unser Unternehmen ist die Aussage, die UPA- Verlags GmbH
würde sich der von den Redakteuren als "Telefonmasche/Faxmasche"
bezeichneten Methode bedienen. Diese wird wie folgt beschrieben (Zitat):
"Es wird so getan, als ob lediglich ein bereits laufender Auftrag (oder ein
kostenloser Auftrag) bestätigt, verlängert, überprüft oder gekündigt werden muss."
Allerdings wird seitens unseres Unternehmens nicht "so getan, als ob", sondern
unsere Aussagen entsprechen der Realität: Die von unseren Mitarbeitern
angerufen Firmen nehmen bereits entweder ein kostenfreies oder ein
kostenpflichtiges Angebot aus unserem Diestleistungsspektrum in Anspruch.
(Zitat): "Auch als ob es sich um die Webseite des Opfers handele, um eine
Suchmaschinenoptimierung usw. meist kombiniert mit anschließend geforderter
eiliger Bestätigung per Fax . Oder mit einem gesonderten Telefonanruf, der
aufgezeichnet wird - indem dann ganz schnell ein bißchen was anders erzählt wird
und der dann als Beweis einer Auftragserteilung gewertet wird."
Diese Anschuldigung entspricht ebenfalls nicht den Tatsachen. Unsere Mitarbeiter
beschreiben jedem Kunden exakt den Leistungsumfang, den er bei einer
Vertragsschließung mit der UPA Verlags GmbH bzw. ihrer Tochtergesellschaften zu
erwarten hat, sowie die dafür anfallenden Kosten.
Des Weiteren werden unsere Kunden keinesfalls zu einem überhasteten
Vertragsabschluß gedrängt. Selbstverständlich versenden wir, sofern ein Kunde
dies ausdrücklich wünscht, Informationsmaterial und unverbindliche Angebote per
Fax, Post oder E-Mail.
Der erste telefonische Kontakt mit unseren Kunden dient ausschließlich der
eingehenden Beratung und der Vorstellung unserer Dienstleistungen. Ein
Vertragsabschluß kommt erste zustande, wenn dies vom Kunden ausdrücklich
gewünscht wird.
Entschließt sich ein Unternehmer für die Zusammenarbeit mit uns, so wird er
unmißverständlich darauf hingewiesen, dass ein Kontrollanruf erfolgen wird,
indem er seinen Wunsch nach Inanspruchnahme einer unserer Dienstleistungen
erneut bestätigen muß.
Zu Beginn dieses Kontrollanrufes fragen wir ausdrücklich nach, ob das Gespräch für
die Rechtswirksamkeit aufgezeichnet werden darf. Erst nach eindeutiger
Zustimmung des Kunden werden von unseren Mitarbeitern die benötigten Daten
erfasst bzw. kontrolliert, je nachdem ob der Gesprächspartner Neukunde oder
Altkunde unseres Unternehmens ist. Ausserdem erläutern unsere Mitarbeiter
jedem Kunden erneut den von ihm ausgewählten Leistungsumfang, die dafür
anfallenden Kosten sowie die vereinbarte Vertragslaufzeit.
Darüberhinaus lassen wir uns sowohl die Erteilung des Auftrages, als auch die dafür
erforderliche Befugnis von unserem Gesprächspartner zweifelsfrei bestätigen.
Bei unseren Kontrollanrufen wird also nicht (Zitat) "ganz schnell ein bisschen was
anders erzählt", so dass wir diese Aufzeichnungen in der Tat nach geltendem
deutschen Recht als Beweis für eine Auftragserteilung werten dürfen.
(Zitat) "Es wird ein kostenloses Angebot unterbreitet, das dann per Fax zugeschickt
wird. Das Fax ist dann aber laut Kleingedrucktem eine Auftragsbestätigung mit
einer Widerspruchsfrist von 7 Tagen. Wenn nicht widersprochen wird, gilt der
Auftrag - die Rechnung kommt, aber dann ist es zu spät."
Wie bereits erwähnt werden von unserem Unternehmen lediglich auf
Kundenwunsch Informationsmaterial und unverbindliche Angebote verschickt, die
keinen kleingedruckten Text enthalten. Ein Vertragsabschluß kommt erst durch das
oben beschriebene Kontrollgespräch zustande. Folglich erhält der Kunde auch erst
danach eine schriftliche Auftragsbestätigung und eine entsprechende Rechnung.
Zudem sind viele der von den Redakteuren formulierten Vorwürfe, wie z.B. die
Aussage (Zitat) "Als Inkassofirma gibt sich die Ehre: Intrum Justitia Inkasso"
schlichweg falsch. Jedoch halten wir die gängige Geschäftspraxis der meisten
Unternehmen, Forderungen gegenüber säumigen Kunden nach einer gewissen
Zeit an ein geeignetes Inkassounternehmen zu überreichen, in keinster Weise für
verwerflich.
Weiter heißt es (Zitat): "... bemüht sich eine Kanzlei Axmann und Kollegen GbR
(Darmstadt) durch ein weiteres kostenpflichtiges Schreiben darum, dass die
Einnahmen der UPA Verlags GmbH (und die eigenen) stimmen. Danach haben sie
auch keine Probleme damit, durch ein gerichtliches Mahnverfahren für die
dubiosen Geschäfte ihrer Auftraggeber einzutreten."
Auch dieses Vorgehen ist eine gängige Geschäftspraxis. Da unsere Geschäfte
nicht wie von den Redakteuren behauptet "dubios" sind, ist es auch nicht
verwunderlich, dass sich kompetente und seriöse Anwälte ohne Vorbehalte für
unser Recht einsetzen.
Aus den "Betroffenenberichten" der angeblichen "Opfer" geht zum Teil nicht
einmal hervor, was man unserem Unternehmen eigentlich vorwerfen möchte.
(Zitat) "....es wurde behauptet, dass sie im Auftrag von Google anrufen und
darüberhinaus einen Eintrag in Google Adwords tätigen... "
Wir sind in der Tat ein durch Google qualifiziertes Unternehmen und bieten auch durchaus die Schaltung und Betreuung von Google AdWords™ Kampagnen an. Aus diesem positiven Aspekt, auf den wir nebenbei bemerkt durchaus stolz sind, einen Vorwurf zu formulieren, erscheint uns schon sehr abstrus.
Die Aussage (Zitat) "Hinweis zur Suche bei GOOGLE: Immer wieder gelingt es
Firmen, GOOGLE unter Druck zu setzen, bestimmte unserer Informationen aus den
Suchergebnisseiten bei GOOGLE.de zu entfernen." ist erneut eine völlig falsche
Darlegung der Sachlage. Dem Leser wird suggeriert, dass diese "bestimmten
Informationen" tatsächlich der Wahrheit entsprechen würden und nur aufgrund
des "Drucks" der beschuldigten Firmen aus den Ergebnisseiten bei Google
verschwinden würden.
Diese Aussage birgt eindeutig ein gewisses Maß an unfreiwilliger Komik in sich. Die
Vorstellung, einige Unternehmen aus dem Mittelstand würden merkbaren Druck
auf das multimilliarden Dollar Imperium von Google ausüben, ist einfach zu bizar.
In der Realität sieht es wohl eher so aus, dass Google den Gesetzgeber respektiert
und bei Kenntnisnahme eines entsprechenden Gerichtsurteils sofort die nötigen
Schritte einleitet. Dies ist ein ganz normales Vorgehen seitens Google, unter
Berücksichtigung der spezifischen Rechtslage der einzelnen Länder.
Auch der Vorwurf der "Zensur" gegenüber Google Deutschland, ist in diesem Fall
unberechtigt. In Deutschland steht Unternehmern eine Rechtsgrundlage zur
Verfügung, um sich gegen üble Nachrede erfolgreich zur Wehr zu setzen.
Auf verbraucherabzocke.info, rechtundgerechtigkeit.de und bauernfaenger.info finden sich viele Hinweise, die den Verdacht
erhärten, dass die Betreiber der Internetpräsenz unseriös und nicht
gesetzeskonform arbeiten. Dies ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sie aus
der Anonymität heraus operieren und wie bei einer Scheinfirma Kontaktpersonen
und Serverstandorte oft wechseln:
"von Michael Plümpe gesammelt (...) Herr Niehenke die Seiten übernommen (...)
danach wurde der Verein beschwerdezentrum.org gegründet (...) Ines
Wassermann (...) gab die Seiten dann an Michael Aschenbach weiter (...) Jetzt
(2008) ist Martina Gerber voll verantwortlich"
Die inzwischen anonymen Seitenbetreiber scheinen jedoch zu verkennen, dass sie dabei ein
höchst unseriöses Verhalten an den Tag legen, während die UPA Verlags GmbH
seit Jahren den gleichen Firmensitz hat und auch Termine vor Ort kein Problem
darstellen. Wir bezweifeln allerdings stark, dass die Redakteure von
verbraucherabzocke.info, rechtundgerechtigkeit.de und bauernfaenger.info dazu bereit wären, sich persönlich einer sachlichen
Diskussion zu stellen.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es natürlich auch einige
unseriöse Anbieter unter unseren Konkurrenten gibt. Allerdings ist niemandem
gedient, wenn völlig undifferenziert diverse Anbieter über einen Kamm geschoren
werden. Bei solch schlechter Recherche sind Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert,
was übrigens nichts mit "Law Hunting" zu tun hat, wie auf verbraucherabzocke.info, rechtundgerechtigkeit.de und bauernfaenger.info
ständig zu lesen ist.
Es ist doch selbstverständlich, dass ein seriöses Unternehmen wie die UPA Verlags
GmbH unbegründeten Diffamierungen im Internet durch entsprechende
rechtliche Schritte begegnet.
Der selbst auferlegten Opferrolle weiter folgend, sind sich die Redakteure von
verbraucherabzocke.info, rechtundgerechtigkeit.de und bauernfaenger.info nicht einmal zu schade, ihre angebliche
Informationsseite mit Werbung zu unterlegen und massiv um Spenden zu betteln:
(Zitat): " Niemand bezahlt uns für diese Arbeit und selbstverständlich erhalten wir
keinerlei staatliche oder sonstige offizielle Unterstützung. (...) Bitte helfen Sie mit
einer Spende (...) Bitte seien Sie solidarisch! Bitte beteiligen Sie sich an den Kosten"
Die Internetplattformen verbraucherabzocke.info, rechtundgerechtigkeit.de und bauernfaenger.info bieten neben einem äußerst
dilettantischen Erscheinungsbild nur unzusammenhängenden und zum Teil völlig
realitätsfremden Inhalt - also wer sollte die Redakteure für ihre angebliche "Arbeit"
entlohnen? Ziemlich vermessen ist es allerdings, für ein derart sinnloses Projekt von
seinen falsch informierten Lesern auch noch Spenden zu verlangen!
Dem Leser wird ein angeblicher Mehrwert der Webseiten suggeriert, für den er
doch bitte anonym spenden soll. Die Betonung liegt dabei auf "anonym", denn
ähnliche Zahlungsmethoden findet man sonst vor allem bei dubiosen Erotik-
Angeboten, online-Casinos und sonstigen illegalen Machenschaften im Internet.
Die UPA Verlags GmbH arbeitet hingegen offen und transparent und ist für ihr
Fortbestehen in keinster Weise auf Spenden angewiesen. Aufgrund
kundenfreundlicher Geschäftspraktiken und nachweislich erbrachter Leistungen
sehen wir uns in der glücklichen Lage unsere Arbeit ohne Gewissensbisse
entsprechend in Rechnung stellen zu können.
Sogar fremde Webpräsenzen werden auf verbraucherabzocke.info, rechtundgerechtigkeit.de und bauernfaenger.info bemüht, um
die UPA Verlags GmbH in ein schlechtes Licht zu rücken (Zitat): "Der ÖAVV warnt
vor der Telefonmasche von VTX"
Diese "Warnung" des ÖAVV ist vielmehr ein Eintrag der UPA Verlags GmbH in eine
selbst angefertigte Liste. Die darin aufgeführten Unternehmen stehen angeblich
(Zitat) "im Verdacht mit fragwürdigen Werbemethoden Einträge bzw. Anzeigen zu
akquirieren."
Es wird weder ausgeführt, was den Unternehmen im einzelnen vorgeworfen wird
oder wodurch sich der Verdacht begründet, noch wird erläutert, auf wessen
Initiative hin, das jeweilige Unternehmen in die Liste aufgenommen wurde.
Diese Vorgehensweise erscheint uns sehr unseriös und vermittelt den Eindruck, dass
in erster Linie Konkurrenten verunglimpft werden sollen, um die eigene
Positionierung am Markt zu verbessern. Ein großes Interesse an der tatsächlichen
Wahrheitsfindung seitens des ÖAVV lässt sich jedenfalls nicht feststellen.
Den Lesern steht es selbstverständlich frei, sich ihr eigenes Urteil über die Seriosität
der Internetplattformen www.verbraucherabzocke.info, rechtundgerechtigkeit.de und bauernfaenger.info zu bilden und entsprechende
Schlüsse aus den gewonnen Erkenntnissen zu ziehen.
Wir hoffen derweil, dass sich unsere Kritiker zukünftig verantwortungsbewußter
zeigen und sich bemühen, die ins Visier genommen Sachverhalte vor ihrer
Veröffentlichung professionell zu prüfen.
UPA Verlags GmbH Hammscherweg 67 47533 Kleve Tel. +49 (0) 2821/72030 Fax. +49(0) 2821/25517 Url: www.upa-online.de E-Mail: info@upa-online.de Geschäftsführer: Michiel R.J. Bakker und Angelika Joppien Sitz der Gesellschaft: Kleve Registergericht: AG Kleve HRB 1282 USt-IdNr: DE-120052186